Anamnesebogen

    Allgemeine Situation

    Medikamente

    Blutdruck

    Herzerkrankungen/Herzrhythmusstörungen

    Herzklappe/Stents

    Tragen Sie einen Herzschrittmacher?

    Nehmen Sie Blutverdünner (z. B. Marcumar, ASS)

    Diabetes (Zuckerkrankheit)

    Schilddrüsenerkrankung

    Knochenerkrankung/Bisphosphonate

    Epilepsie/Lähmung/Depression/Angstzustände

    Asthma/Lungenentzündung/Tuberkulose

    Schnarchen Sie?

    Nehmen Sie z. Zt. Medikamente ein?

    Rauchen Sie?

    Frühere Operationen/Bestrahlungen

    Zahn-Mund-Situation

    Zahnfleischbluten

    Zahnfleischrückgang

    Geräusche beim Kiefergelenk

    Schmerzen Kopf/Nacken

    Sind Sie mit der Farbe/Form Ihrer Zähne/Ihrem Lächeln zufrieden?

    Besteht eine Schwangerschaft?

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Fahrtauglichkeit nach einer lokalen Betäubung eingeschränkt ist und bitte Sie, uns Änderungen Ihres Gesundheitszustandes unverzüglich mitzuteilen.

    Wir hoffen, dass Sie sich in unserer Praxis wohlfühlen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

    Informationen zum Hausarzt

    Informationen zum Facharzt

    Aufklärung über die zahnärztliche Lokalanästhesie
    Die zahnärztliche Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) dient der lokalen Ausschaltung der Schmerzempfindung im Zahn-, Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich. Durch sie können die notwendigen Behandlungen (wie z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen, Extraktionen, Operationen) in der Regel schmerzfrei durchgeführt werden. Überweidend wird diese Körperregion vom Nervus trigeminus (einem Hirnnerv) mit Gefühl versorgt. Um diesen zu betäuben, wird die Lokalanästhesielösung möglichst dicht an kleinere Nervenfasern (Infiltrationsanästhesie), in den Zahnhalteapparat und Kieferknochen (intraligamentäre Anästhesie) oder in die Nähe eines der drei Hauptäste des Nerven (Leistungsanästhesie) platziert. Obwohl die Lokalanästhesie ein sicheres Verfahren zur Schmerzausschaltung ist, sind Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten der verwendeten Substanzen nicht unbedingt vermeidbar. Ferner kann es unter anderem zu folgenden Komplikationen kommen:

    Hämatom (Bluterguss):
    Durch Verletzung kleiner Blutgefäße können Blutungen in das umgebende Gewebe eintreten. Bei Einblutungen in einen der Kaumuskeln infolge der Injektion kann es zu einer Behinderung der Mundöffnung und Schmerzen, in ganz seltenen Fällen auch Infektionen kommen. Sie sollten Ihren Zahnarzt darüber informieren, damit eine geeignete Behandlung erfolgen kann. In der Regel kommt es zu einer vollständigen Wiederherstellung der Funktion.

    Nervenschädigung:
    Bei der Leitungsanästhesie kann in seltenen Fällen eine Irritation von Nervenfasern eintreten. Hierdurch sind vorübergehende bzw. dauerhafte Gefühlsstörungen möglich. Dies betrifft vor allem die Injektion im Unterkiefer, bei der die entsprechende Zungenhälfte oder Unterkiefer- oder Lippenregion betroffen sein kann. Eine spezielle Therapie gibt es derzeit nicht. Die spontane Heilung muss abgewartet werden. Sollte das Taubheitsgefühl nicht nach maximal 12 Stunden vollständig abgeklungen sein, informieren Sie Ihren Zahnarzt.

    Verkehrstüchtigkeit:
    Infolge der örtlichen Betäubung und der zahnärztlichen Behandlung kann es zu einer Beeinträchtigung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit kommen. Diese ist primär nicht auf das Medikament, sondern vielmehr auf den Stress und die Angst im Rahmen der Behandlung sowie der lokalen Irritation zurückzuführen. Sie sollten daher während dieser Zeit nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

    Selbstverletzung:
    Sollten außer dem behandelten Zahn auch die umgebenen Weichteile (z. B. Zunge, Wange, Lippen) betäubt sein, verzichten Sie bitte, solange dieser Zustand anhält, auf die Nahrungsaufnahme. Neben Bissverletzungen sind auch Verbrennungen und Erfrierungen möglich.

    Einverständniserklärung zur zahnärztlichen Lokalanästhesie:
    Die Aufklärung habe ich verstanden. Meine Fragen´wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.